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Begann der Vernichtungskrieg im Osten bereits 1939 in Polen? Einige terminologische Bemerkungen

Am kommenden 1. September jähren sich der deutsche Überfall auf Polen und der Beginn der Besatzungszeit zum 80. Mal und damit der Auftakt zu Unterdrückung und Vernichtung. Den mit der damals folgenden Kriegs- und Besatzungszeit verbundenen polnischen Opfern zu gedenken, fordert seit 2017 eine Initiative zur Schaffung eines Denkmals in Berlin. In einem kürzlich mit  Vertretern des Deutschen-Polen-Instituts an dieser Stelle veröffentlichten Interview wird zur Bekräftigung dieser Forderung von einem deutschen „Vernichtungskrieg“ gegen Polen gesprochen, eine Benennung, die sich in Deutschland bisher nicht durchgesetzt hat, worauf nicht zufällig der Titel eben jenes Interviews mit seinem programmatischen Impetus selbst hinweist: „Der Vernichtungskrieg begann bereits 1939 in Polen – ein Denkmal in Berlin soll daran erinnern.“ Hinter diesen terminologischen Feinheiten steht eine historiographische Kontroverse, die in den 1990ern begann, bevor sie sich in den späten 2000ern verlief. Die folgenden kursorischen Bemerkungen sollen vor diesem Hintergrund auf die noch immer offene Frage einer Datierung und Lokalisierung des Vernichtungskriegs aufmerksam machen.

 

Hinrichtung von polnischen Zivilisten in Bydgoszcz/Bromberg, 9. September 1939

Erstmals vom ‚frühen‘ Ernst Nolte in seinem Buch „Der Faschismus in seiner Epoche“ 1963 verwendet, wurde der Begriff des Vernichtungskriegs einem breiten Publikum mit den 1995 und 2001 eröffneten Wehrmachtsausstellungen bekannt. Diese trugen den Begriff des Vernichtungskrieges bereits im Titel, fokussierten auf die Verbrechen der Wehrmacht im Krieg gegen die Sowjetunion und brachen mit dem naiven Glauben vieler Deutscher an eine im Gegensatz zur SS ‚sauber‘ gebliebenen Armee. Die Kriegsführung der Wehrmacht war – wie die Ausstellungen provokant zeigten – verbrecherisch und auf die Vernichtung eines Großteils der einheimischen Bevölkerung und ihrer kulturellen und politischen Systeme aus. Durch den „Kriegsgerichtsbarkeitserlaß“ vom 13. Mai 1941 und den „Kommissarbefehl“ vom 6. Juni 1941 entkoppelte sich die Wehrmacht vom damals geltenden Kriegs- und Völkerrecht und wurde ein zentraler Akteur der straflosen Vernichtung von lokalen Zivilpersonen, Kriegsgefangenen, sowjetischen Führungspersonals und der jüdischen Bevölkerung – zumeist unter dem Vorwand der Partisanenbekämpfung. Zudem wurde den Einsatzgruppen, die dem Reichsführer-SS Heinrich Himmler unterstellt waren, in den „Sonderaufgaben“ Eigenverantwortlichkeit in ihren Morden zugesichert.   Trotz heftiger gesellschaftlicher Konflikte um diese Ausstellungen etablierten sie ein Verständnis des Vernichtungskrieges, das seither in weiten Teilen der Gesellschaft akzeptiert wird. Im Bemühen um die Sichtbarmachung der Wehrmachtsverbrechen in ihrem Einsatz in der Sowjetunion wurden die ersten Kriegsjahre 1939-1941 dagegen in den Hintergrund gerückt und implizit als ‚normal‘ geführte Kriege einsortiert – das seit Kriegsende vorherrschende Desinteresse an dem deutschen Überfall auf Polen fand im Schatten des Vernichtungskriegs in der Sowjetunion seine Fortsetzung.

 

Bereits im Jahr 2000 merkten Bogdan Musiał und Hans-Jürgen Bömelburg in einem Aufsatz zur deutschen Besatzungspolitik in Polen beiläufig an, dass somit „fälschlicherweise der Eindruck entstehen konnte, als habe ein ‚Vernichtungskrieg‘ von deutscher Seite erst 1941 begonnen.“ Auch der damals am Deutschen Historischen Institut in Warschau arbeitende Promovend Jochen Böhler wollte dieser durch die Wehrmachtsausstellungen prominent gewordenen „neuen Legende“ entgegen treten, zunächst 2005 ganz im Geiste der Wehrmachtsausstellung mit einer eigenen Exposition – „Größte Härte…“. Verbrechen der Wehrmacht in Polen. September/Oktober 1939 sowie im Jahr darauf in seiner Dissertation „Auftakt zum Vernichtungskrieg. Die Wehrmacht in Polen 1939“. Böhlers Eintreten für eine Ausweitung des Terminus Vernichtungskrieg auf den Septemberfeldzug fand deutliche Resonanz. Seine Argumentation versuchte durch das Aufzeigen von Analogien zwischen den Feldzügen 1939 und 1941 auch den Krieg gegen Polen als Vernichtungskrieg zu kategorisieren, weshalb es sich lohnt, diese genauer zu verfolgen.

 

Auf ideologischer Ebene betonte er nicht nur einen tief verwurzelten Antislawismus sondern auch konkrete Äußerungen Hitlers an die Generäle der Wehrmacht. Seit dem Scheitern des partnerschaftlichen Verhältnisses mit Polen im März 1939 hatte Hitler mehrfach führenden Mitgliedern des Militärs deutlich gemacht, dass die Existenz Polens den Lebensinteressen des deutschen Volkes entgegen stünden und es sich im Krieg gegen Polen um einen „Volkstumskampf“ handele, der ohne Mitleid und mit größter Härte zu führen sei. Auch auf Ebene der Befehle hätten sich, so Böhler, wichtige Ähnlichkeiten zwischen den Einsätzen 1939 und 1941 ergeben. In einer Anordnung an Teile der 8. Armee vom 4. September 1939 heißt es etwa, polnische Zivilisten, die der Freischärlerei verdächtig seien, wären aus pragmatischen Gründen nicht mehr der Sicherheitspolizei vorzuführen, sondern stattdessen an Ort und Stelle zu erschießen. Und weiter: „In gleicher Weise ist vorzugehen gegen polnische Zivilpersonen, die sich in Häusern und Gehöften befinden, aus denen auf unsere Truppen geschossen worden ist.“ Böhler schlussfolgert in Analogie zu den Befehlen im Krieg gegen die Sowjetunion: „Dies ist der erste von der deutschen Wehrmacht im Osten verabschiedete ‚verbrecherische Befehl‘ […]“. Die Konsequenzen für die im Marschbereich der 8. Armee befindliche polnische Bevölkerung seien vergleichbar mit den Folgen des Gerichtsbarkeitserlasses zwei Jahre später gewesen. Einen zweiten verbrecherischen Befehl stellte Böhler für den 10. September 1939 fest, an dem Generaloberst Fedor von Bock in seiner Eigenschaft als Befehlshaber der Heeresgruppe Nord als Vergeltungsmaßnahme für Angriffe hinter der Front zum Abbrennen von Häusern und ganzen Dörfern aufrief. In kurzen Textpassagen versuchte Böhler ebenso aufzuzeigen, dass Kriegsgefangene und jüdische Menschen – zwei zentrale Opfergruppen des deutschen Vernichtungskriegs in der Sowjetunion – auch in Polen in erheblichem Ausmaß ermordet worden waren, wofür sich in den Quellen jeweils zahlreiche Beispiele finden, eine verlässliche Quantifizierung aber ausgeschlossen scheint. Wenige Führungspersonen im Militär protestierten gegen diese entgrenzte Art der Kriegsführung, aber nur in einigen Einzelfällen kam es zu militärgerichtlichen Prozessen gegen Wehrmachtssoldaten. Böhler macht in seiner Darstellung deutlich, dass die Sorge der protestierenden Generäle und Offiziere dabei insbesondere der Disziplin der eigenen Truppe und weniger den Opfern einer grenzenlosen Gewalt galt. Auch das Verhältnis zu den Einsatzgruppen unter Reinhardt Heydrich war von dieser Sorge belastet. Die Zusammenarbeit mit den mit speziellen Mordbefehlen beauftragten Einsatzgruppen war im September 1939 keineswegs reibungsfrei, mündete schließlich aber in eine gemeinsame Erfahrung, die im Sommer 1941 zu einer miteinander harmonisierten Vernichtungspraxis führte. So hält Böhler schließlich fest: „In Wirklichkeit wies bereits der erste kurze Einsatz der Wehrmacht alle wesentlichen Merkmale des Vernichtungskrieges auf: Die Wehrmacht erschoss dort im großen Stil Zivilisten und Kriegsgefangene, und sie kooperierte mit den Einsatzgruppen im Rahmen der ‚Befriedung‘ der eroberten Gebiete und der Ermordung und Vertreibung der polnischen Juden.“

 

Erschossene Kriegsgefangene in Ciepielów (9. September 1939)

Es blieb trotz Böhlers Arbeit umstritten, ob der Terminus des Vernichtungskrieges auch auf Polen ausgeweitet werden sollte. Der Versuch, 1939 von 1941 her zu verstehen, brachte zu deutliche Schwierigkeiten mit sich. Die gänzlich konforme Rolle der Wehrmacht, das radikalisierte Feindbilds des jüdischen Bolschewismus, praktische Probleme des Nachschubs, der wirtschaftlichen Versorgung und das Scheitern eines als „Blitzkriegs“ angelegten Projekts – wie Ulrich Herbert argumentierte – führten im fast einhelligen Urteil deutscher Historiker zu gewichtigen unterschiedlichen Bedingungen der Kriegsführung zwischen den Wehrmachtseinsätzen 1939 in Polen und ab 1941 in der Sowjetunion. An einer mangelnden „genozidalen Grundierung“ allerdings, die  Jan C. Behrends in einer kritischen Rezension zu Böhlers Dissertation anmerkte, scheitert ein Vergleich der beiden Kriegsschauplätze aber wahrlich nicht, wenngleich der Krieg gegen das zum „Zwischenland“ und „Pufferstaat“ degradierte Polen nicht die gleiche Aufladung als historische Zäsur erfahren konnte wie der Krieg gegen die Sowjetunion. Im Verlauf der Besatzungsjahre stehen die genozidalen Elemente in Polen hinter dem deutschen Wüten in der Sowjetunion nicht zurück.

 

Die absoluten Opferzahlen der polnischen Bevölkerung zwischen 5,5 und 6 Millionen Menschen (zur Hälfte aus dem Judentum) machen Polen zum Land mit der höchsten Opferquote während des Zweiten Weltkrieges. Die Besatzungspraxis in Polen radikalisierte sich während des Kriegs gegen die Sowjetunion, ebenso wie dieser Krieg von den Erfahrungen des Septemberfeldzuges und den genozidalen Maßnahmen in dessen Verlauf und im Anschluss daran geprägt wurde. Beispielsweise trieb erst der bereits begonnene Krieg gegen Polen Anthropologen und sogenannte Ostforscher in Leipzig und Berlin dazu an, Papiere zur planmäßigen Germanisierung des Ostens, zur „Entjudung“ des ‚deutschen Raumes‘ und zur Umsiedlung und zum einkalkulierten Hungertod mehrerer Zehnmillionen Bewohner Osteuropas unter dem Titel „Generalplan Ost“ zu entwickeln. In einer integrierten Perspektive sind Krieg und Besatzung in Polen zweifelsohne als Vernichtungszusammenhang zu beurteilen.

 

Es bleibt Böhlers Verdienst die Debatte um den Begriff des Vernichtungskriegs und die Rolle der Wehrmacht 1939 im deutschsprachigen Raum forciert und in Polen bereits üblichen Forschungsurteilen auch in Deutschland Sichtbarkeit verschafft zu haben. Die Kontroversen um neue Gedenkorte in Berlin machen deutlich, dass eine historiographische Befassung mit dem Terminus des Vernichtungskriegs aufs Neue von Nöten ist. Ob allerdings eine vergleichende geschichtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit den deutschen Vernichtungspraxen in Polen und in der Sowjetunion Klarheit über den erinnerungspolitischen Umgang mit dieser Vergangenheit schaffen kann, ist damit nicht gesagt. Es bleibt mithin das Dilemma eines Erinnerns an nationale Opfergemeinschaften in Zeiten eines europaweiten nationalistischen Rollbacks.

Vincent Dold

Vincent Dold

Ausstellungsreferent, Leiter von Bildungsreisen zur "Aktion Reinhardt" und angehender Historiker an der Humboldt-Universität zu Berlin.

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