Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden erstmals im Jahr 2005 die Rechte zur ukrainischen Minderheit gehörender polnischer Staatsangehöriger in ganzheitlicher Weise geregelt. Dies geschah in Form des von Jacek Kuroń initiierten Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten und die Regionalsprache. Dieses Gesetz regelte ebenso die Rechte von Angehörigen der belarusischen, tschechischen, litauischen, deutschen, armenischen, russischen, slowakischen und jüdischen Minderheit in Polen, darüber hinaus diejenigen der ethnischen Minderheiten – der Karaimen, der Lemken, der Roma und der Tataren. Im Sejm war die Verabschiedung des Rechtsakts jedoch lange umstritten.
Das Wolhynien-Massaker: Stets im Hintergrund des Ressentiments
Bei der Gesetzesdebatte brachten die Kritiker aus den rechtskonservativen Parteien vor, das Gesetz werde Polens Souveränität beeinträchtigen. Solche Stimmen zielten insbesondere auf die deutsche und eben die ukrainische Minderheit. Im Hintergrund dieser feindseligen Einstellung gegenüber der ukrainischen Minderheit wie den Ukrainern überhaupt befand sich das Wolhynien-Massaker, das in einschlägigen Zusammenhängen bis heute immer wieder zur Sprache gebracht wird.
Dabei geht es um Ereignisse aus dem Zweiten Weltkrieg, die ihren traurigen Höhepunkt im Sommer 1943 fanden. Nach Schätzungen polnischer Historiker ermordeten damals die Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) und die Ukrainische Aufstandsarmee (UPA) gemeinsam mit bewaffneten ukrainischen Dorfbewohnern etwa 50–60.000 Polen in Wolhynien, weitere 20–60.000 in Ostkleinpolen (Galizien). Das wichtigste Ziel der seit der Zwischenkriegszeit aktiven OUN und ihres bewaffneten Arms unter der Führung von Stepan Bandera war, einen unabhängigen ukrainischen Staat zu erkämpfen. Die staatsanwaltschaftliche Abteilung des Instituts für Nationales Gedenken (IPN) hat festgestellt, dass die Ausmaße der Mordtaten des Wolhynien-Massakers und die Motive der Täter dazu berechtigen, diese Verbrechen als Völkermord einzustufen. Im Jahr 2016 bestimmte der Sejm den 11. Juli zum „Nationalen Gedenktag für die Opfer des von ukrainischen Nationalisten an Angehörigen der Zweiten Republik Polen begangenen Völkermords“.
In der Zwischenkriegszeit bildeten die Ukrainer in Polen mit 10,1 Prozent der Gesamtbevölkerung stärkste Minorität (danach folgten die Juden mit 8,6 Prozent). 1944/45 wurden im Rahmen der sogenannten „Repatriierung“ der ukrainischen Bevölkerung aus Polen in seinen neuen Grenzen in die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik ca. 480.000 Personen ausgesiedelt. Nach diesen Bevölkerungsbewegungen verblieben in Polen immer noch mehr als 140.000 Personen ukrainischer Nationalität. Im Ergebnis der 1947 bis 1950 von der kommunistischen Regierung durchgeführten Operation „Weichsel“ wurde fast die gesamte in Südostpolen ansässige ukrainische Bevölkerung in die neuen Nord- und Westgebiete Polens zwangsumgesiedelt, wo sich noch heute die größten Siedlungskonzentrationen dieser Gruppe befinden. Einem Teil der Ukrainer gelang es, der Zwangsumsiedlung aus ihrem Heimatgebiet zu entgehen, anderen wurde nach 1956 die Rückkehr gestattet. Daher gibt es in den Wojewodschaften Karpatenvorland und Kleinpolen gleichfalls ukrainische Bevölkerungsgruppen.
Die Operation „Weichsel“ wurde durchgeführt, „um die kämpfenden Abteilungen der UPA von ihrem natürlichen Rückhalt abzutrennen“, so die gegenwärtige Begründung. Sie erfasste gleichermaßen Bojken, Dolinianen und Lemken sowie gemischte polnisch-ukrainische Familien. Der förmliche Beschluss wurde vom Politbüro des Zentralkomitees der Polnischen Arbeiterpartei (PPR) am 29. März 1947 getroffen. Wahrscheinlich war die Entscheidung dazu vorher in Moskau gefallen. Nach Auffassung einiger Historiker war der wichtigste Zweck von Operation „Weichsel“ nicht so sehr die Zerschlagung der UPA als vielmehr eine ethnische Säuberung, die sich gegen die nichtpolnische Bevölkerung im Südosten Polens richtete.
Die Operation „Weichsel“ wurde 1990 vom polnischen Senat verurteilt. 2002 drückte Präsident Aleksander Kwaśniewski sein Bedauern darüber aus. 2007 stellten Präsident Lech Kaczyński und der ukrainische Präsident Wiktor Juschtschenko in einer gemeinsamen Erklärung fest, die Operation habe den Grundrechten widersprochen. Anlässlich des 70. Jahrestages der Operation „Weichsel“ verweigerte das von Mariusz Błaszczak geleitete Innenministerium allen von Organisationen der nationalen Minderheiten beantragten Projekten die finanzielle Unterstützung. Der Verband der Ukrainer in Polen führte daraufhin eine Sammlung für öffentliche Gedenkveranstaltungen durch. Diese fanden in Przemyśl ohne Teilnahme von Repräsentanten der Staatsorgane statt.
Seit 1956 zugestandene Aktivitäten
Einer der Leiter des Verbandes der Ukrainer in Polen, Mitglied der Gemeinsamen Kommission von Regierung und Nationalen Minderheiten (die 2005 gegründet wurde und eine Beratungsorgan des Ministerpräsidenten ist) und Mitglied der Kommission für Menschenrechte des Weltkongresses der Ukrainer Piotr Tyma erinnert sich in einem Gespräch für das polnische Portal für ukrainische Migranten www.naszwybir.pl: „Anfang der 1950er Jahre waren alle Formen der Wahrung von Sprache und Kultur verboten. Es gab Fälle, in denen Leute nur für den Gebrauch des Ukrainischen in der Öffentlichkeit bestraft wurden.“
Mit dem Tauwetter von 1956 erhielten bestimmte nationale Minderheiten, so auch die Ukrainer, das Zugeständnis, in den Bereichen Kultur und Bildung legal tätig werden zu können. Unter enger Aufsicht der Staats- und insbesondere der Sicherheitsorgane durfte die Ukrainische Sozial-Kulturelle Gesellschaft (UTSK) aktiv werden, deren Rechtsnachfolger 1990 der Verband der Ukrainer in Polen wurde. Ferner wurde die Publikation der Wochenzeitschrift „Nasche slowo“ (Unser Wort) in ukrainischer Sprache gestattet. Von jetzt an gab es staatlich geförderten ukrainischen Sprachunterricht und eine ebensolche Unterstützung von Amateurkünstlern. Piotr Tyma erläutert: „Nach den ersten Jahren der Euphorie über die fast in allen Regionen Polens mit ukrainischen Bewohner stattfindende Gründung von Niederlassungen des UTSK, von Schulen, Lehreinrichtungen und Ensembles zeigten sich erste Anzeichen des Niedergangs. Die Ursachen dafür lagen in ihrer Verstreuung über ein zu großes Gebiet, aber auch in der Änderung der Nationalitätenpolitik der Regierung.“ Seit den 1960er Jahren wurde in Polen eine eigentümliche Symbiose von Kommunismus und bestimmten Elementen des polnischen Nationalismus vollzogen. Infolgedessen ging allmählich die Zahl der Schüler des Ukrainischen zurück, Schulen wurden aufgehoben, zum Beispiel das Lyzeum in Przemyśl. Die Verwaltung wandte verschiedene Methoden an, um die Tätigkeit des UTSK einzuschränken; dazu zählten Säuberungen beim Personal, Gerichtsverfahren und Anschuldigungen wegen ukrainischem „bourgeoisen Nationalismus“. Einige Aktivisten wurden in die Emigration getrieben. Daneben setzte die freiwillige Emigration von aktiven Ukrainern in die USA und nach Kanada ein.
Die mit den gesellschaftsweiten Protesten des August 1980 und der Gründung der Gewerkschaft Solidarność aufkeimenden Hoffnungen auf eine Normalisierung des Lebens gingen an der ukrainischen Gesellschaft nicht spurlos vorbei. Es setzte eine Entwicklung ein, die derjenigen bei den Polen nicht unähnlich war: neue Initiativen entstanden, die Kunst rührte sich, das Interesse an den alten Heimatgebieten stieg. Minderheitenfragen wurden selbst in den offiziellen polnischen Medien zum Thema. Etliche Ukrainer schlossen sich der polnischen Opposition an. Als am 13. Dezember 1981 der Kriegszustand verhängt wurde, hielt das diese Entwicklungen auf, brachte sie dennoch nicht völlig zum Erliegen.
Seit 1993: landesweite Parteien
Vor den ersten uneingeschränkt freien Parlamentswahlen von 1991 entstand der Wahlblock der Minderheiten, formiert vom Verband der Ukrainer in Polen, der Litauischen Sozial-Kulturellen Gesellschaft, der Litauischen St.-Kasimir-Gesellschaft und der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Tschechen und Slowaken in Polen. Mit seinem Namen bezog sich der Block der Nationalen Minderheiten auf die Zwischenkriegszeit, der Verständigung der politischen Parteien der nationalen Minderheiten (Ukrainer, Juden, Deutschen und Belarusen), gebildet 1922 zwecks gemeinsamen Wahlkampfes und Koordinierung im Sejm. Der Wahlblock der Minderheiten meldete seine Kandidatenlisten in fünfzehn Wahlbezirken an, das heißt in 23 der damaligen Wojewodschaften. Weil jedoch die Stimmen zu weit verstreut waren, errang der Wahlblock kein Sejmmandat. Bei den Wahlen von 1991 trat außerdem ohne Erfolg das Wahlkomitee der Orthodoxen an, gebildet von der Orthodoxen Bruderschafen der Heiligen Kyrill und Method in Polen, der Abteilung Podlachien des Verbands der Ukrainer in Polen und einer Gruppe orthodoxer Wähler. Diese Wahlgruppierung war konfessionell orientiert.
Ab den Parlamentswahlen von 1993 beschlossen die Ukrainer, sich dafür einzusetzen, ihre Minderheitenvertreter auf den Kandidatenlisten von landesweit tätigen Parteien zu platzieren. 1993 bis 2001 saß der ukrainischstämmige Journalist Mirosław Czech als Abgeordneter zunächst für die Demokratische Union, dann die Freiheitsunion (UW) im Sejm; er war 1997 bis 2001 zudem Generalsekretär der UW, 2005/06 der Demokratischen Partei. Nach der Niederlage der Demokratischen Partei bei den Sejmwahlen von 2005 zog er sich aus der aktiven Politik zurück. Seit den Wahlen von 2007 saß Miron Sycz aus Ermland-Masuren für fast zwei Legislaturperioden als Vertreter der ukrainischen Minderheit im Sejm. Er startete im Wahlbezirk Elbing auf der Kandidatenliste der Bürgerplattform (PO). Nach den Wahlen von 2011 übernahm er den Vorsitz der Sejmkommission für Nationale und Ethnische Minderheiten.
Vertreter der ukrainischen Minderheit kandidierten ebenfalls bei den Lokal- und Regionalwahlen. Beispielsweise kandidierten 2014 sieben Ukrainer für die Wojewodschaftslandtage (Sejmiki), allerdings keiner von ihnen mit Erfolg. Dagegen konnte die ukrainische Minderheit ihre Repräsentanten in einige Kreisräte entsenden. Im Kreis Lidzbark-Ermland stellten Ukrainer den Starosten (Kreisvorsteher) und seinen Stellvertreter. Weiter gab es 34 ukrainische Verordnete in Stadt- und Gemeinderäten sowie sechs Gemeindevorsteher.
Instrumentalisierung von Ressentiments
Seit den von der PiS-Partei gewonnenen Parlamentswahlen von 2015 hat die ukrainische Minderheit keinen Repräsentanten im Sejm. Miron Sycz wurde damals nicht wiedergewählt. Bereits vorher war er zum stellvertretenden Marschall (Präsidenten) des Wojewodschaftslandtags von Ermland-Masuren berufen worden, weshalb sein Sejmmandat einige Tage vor Ablauf der vorherigen Legislaturperiode erlosch.
Seit 2015 gab es eine Reihe von Vorkommnissen, die gegen die ukrainische Minderheit und ukrainische Emigranten in Polen gerichtet waren. Besonders starken Widerhall fand ein Überfall auf eine Kirchenprozession im Przemyśl vom Juni 2016 und den anschließenden Strafprozess vor dem Amtsgericht der Stadt. Die Ukrainer begingen den Tag des Ukrainischen Nationalen Gedächtnisses. Einige Dutzend Personen blockierten die Prozessionsroute, griffen die Teilnehmer an und versuchten, eine Fahne in den ukrainischen Nationalfarben zu verbrennen. Gegen Prozessionsteilnehmer wurden strafbare Drohungen ausgestoßen. Zwanzig junge Männer wurden wegen Störung einer religiösen Feier, Körperverletzung und einen national motivierten Angriff zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
In den vergangen sieben Jahren waren in rechtsgerichteten Medien Versuche zu verzeichnen, Ressentiments gegen Moslems zu instrumentalisieren; erstmals wurden islamophobe Stimmungen während der Wahlkampagne vor den Sejmwahlen von 2015 geschürt. Zudem versuchten sie, diese Ressentiments mit einer vermeintlichen Bedrohung durch Immigranten aus der Ukraine zu verbinden. In den letzten Jahren stieg die Anzahl von Ermittlungen und Strafverfahren, die von Anzeigen des Verbands der Ukrainer in Polen ausgelöst wurden. Dabei ging es um Hassreden im Internet oder in der Öffentlichkeit, etwa in Form von Graffitos, aber genauso um tätliche Übergriffe oder öffentliche Verunglimpfungen aufgrund der nationalen Zugehörigkeit.
Ein Beispiel für ausbleibende Reaktionen und Austausch mit der ukrainischen Minderheit war die Profanierung und Zerstörung von ukrainischen Gräbern und Gedenkorten in Polen 2014 bis 2017. Seitens der zuständigen staatlichen Einrichtungen wie dem Institut für Nationales Gedenken oder dem Ministerium für Kultur und Nationales Erbe wurden über Jahre hinweg keine Maßnahmen getroffen, um diese Objekte wiederherzustellen und ihnen eine rechtliche Grundlage zu verschaffen. Denn die Behördenvertreter nannten als Grund für ihre Passivität vielfach den Vorwurf, die betroffenen Gedenkorte seien illegal gewesen. Ein weiteres Argument war, die Regierung in Kiew lasse innerhalb der ukrainischen Grenzen keine Suche nach den polnischen Opfern der Massaker in Wolhynien und Ostgalizien im zweiten Weltkrieg zu.
Die Vertreter der ukrainischen Minderheit merkten dazu an, viele in Bezug auf ukrainische Grabstätten und Denkmäler in Polen angewandte Praktiken verstießen gegen alle religiösen und weltlichen Normen.
Systemische Reformen werden gebraucht
Nach der russischen Annexion der Krim und dem Ausbruch des Krieges im Donbas 2014 nahm die ukrainische Emigration nach Polen merklich zu. 2021 überschritt die Anzahl ukrainischer Staatsangehöriger in Polen mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung, nicht gerechnet Personen, denen die Einreise mit oder ohne Visa gestattet ist, die 300.000-Marke. Zu 77 Prozent befanden sich diese Personen zu Erwerbszwecken im Land. Die Anzahl der legal in Polen arbeitenden Ukrainer wurde auf 850.000 geschätzt. Rechnen wir die Grauzone dazu, handelt es sich wohl eher um 1,5 Millionen Personen. Nach der russischen Invasion 2022 wurde Polen zu einem der Aufnahmeländer für ukrainische Flüchtlinge. Seit Kriegsausbruch am 24. Februar gelangten bis Mitte Mai mehr als 3,3 Millionen Personen nach Polen. Das Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge prognostizierte in der ersten Maihälfte, auf EU-Gebiet würden sich in kurzer Zeit bis zu 6,5 oder sieben Millionen Geflüchtete aus der Ukraine befinden, vor allem Frauen und Kinder.
Am Tag nach Kriegsausbruch richtete der Verband der Ukrainer in Polen einen „Solidaritätsappell“ an die Öffentlichkeit. Der Verband rief die Regierungen der gesamten Welt auf, „alle Mittel anzuwenden, um Putins und Russlands Wahnsinn aufzuhalten“, und fügte hinzu, es gebe keine diplomatischen oder anderen Wege in Form milder Restriktionen gegenüber dem Aggressor. Die Ukrainer in Polen beteiligten sich an der Hilfe für die Kriegsflüchtlinge, zum Beispiel der Verband der Ukrainer Podlachien an einer Spendensammlung.
Bereits Mitte April begannen die Flüchtlinge aus der Ukraine, wieder nach Hause zurückzukehren, um, wie es die BBC beschrieb, ihr Eigentum zu schützen, zurückgelassene Dokumente zu holen oder aus Heimweh. Nach unterschiedlichen Schätzungen beabsichtigen etwa 20 bis 30 Prozent der ukrainischen Kriegsflüchtlinge, länger in Polen zu bleiben. Mit der Zeit werden gewiss auch sie in ihr Land zurückkehren. Es ist nicht zu erkennen, dass eine Integration der Flüchtlinge in die einheimische ukrainische Minderheit eingesetzt hat, die sich bereits auf dem Wege der Polonisierung befindet.
Die Anwesenheit der Geflüchteten in Polen macht sich in vielen Lebensbereichen bemerkbar, so auf dem Wohnungs- oder dem Arbeitsmarkt. Die Anzahl von Plätzen in Krippen, Vorschulen und Schulen soll erhöht werden, eine vor allem von den Lokalverwaltungen zu bewältigende Aufgabe. Langfristig werden solche Maßnahmen aber auch systemische Lösungen erfordern. Wie der Verband der Polnischen Arbeitgeber Handel und Dienstleistungen meint, können die ukrainischen Flüchtlinge unterdessen Arbeitsmarktlücken in Handel, Dienstleistungen und Produktion schließen.
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Nach der (Allgemeinen) Volks- und Wohnungszählung von 2011 rechneten sich 38.797 polnische Staatsangehörige zur ukrainischen Minderheit; bei der Volkszählung von 2002 waren dies 27.172 gewesen; 24.359 gaben Ukrainisch als häusliche Gebrauchssprache an. Die meisten Ukrainer sind in den Wojewodschaften Ermland-Masuren, Westpommern und Pommern ansässig.
Aus dem Polnischen von Andreas R. Hofmann
Danke für den Beitrag, der aus meiner Sicht sehr sachlich – gepaart mit fundierten Kenntnissen – aufzeigt, wie es sich mit den polnisch-ukrainischen Beziehungen über einen längeren Zeitraum verhält. Erst das Wissen darum befähigt einen, sich überhaupt ein einigermaßen Urteil zu bilden.
Erfreulich ist, um auf den Ausgang meiner groben Einschätzung zurückzukommen, dass jegliche einseitige Auslegungen vermieden wird.