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Dem Volk aufs Maul schauen – Warum die sinkende Wahlbeteiligung ein Problem für die Demokratie ist und wie es zu lösen wäre

Unter Kritikern und Cineasten kursiert das Bonmot, wer im Kino schlafe, der vertraue dem Film. Das schöne Zitat wird dem Schweizer Regisseur Jean-Luc Godard zugeschrieben. Ob er es wirklich gesagt hat, steht dahin. Auf jeden Fall deutet es auf denkbar charmante Weise einen doppelten Umstand: dass in nahezu jeder Vorstellung der eine oder andere Kinobesucher vom Schlaf übermannt wird; und dass der individuelle Grund des Dösens und Dämmerns für Außenstehende ein Geheimnis ist. Wäre es also nicht wunderbar, jedem Nickerchen ein wunderbares Motiv zu unterstellen – nicht Desinteresse am Film, sondern totales, ja kindliches Vertrauen?

Dieselbe Frage lässt sich auf den Zustand der Demokratie übertragen. In fast allen Ländern des Westens sinkt die Wahlbeteiligung kontinuierlich, auch und gerade in Deutschland. Wie aber lautet die Botschaft der Vielen, die am Wahltag zu Hause bleiben? Ist ihr Vertrauen in die Demokratie derart groß, dass sie überzeugt sind, da werde sich auch ohne ihr Zutun alles zum Besten entwickeln? Oder sind sie von den politischen Parteien allesamt enttäuscht und erwarten sich vom aktiven Wahlrecht keine Besserung der Lage? Reden da durch ihr Schweigen die entspannten Zufriedenen oder die fatalistisch Empörten? So oder so bekommt eine Demokratie Legitimationsprobleme, wenn ihr Mandat zur Gestaltung von immer weniger Bürgern erteilt wird.

Bei den jüngsten Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen machten lediglich 55,5 Prozent der Wahlberechtigten von ihrem Recht Gebrauch; fünf Jahre zuvor waren es fast zehn Prozentpunkte mehr gewesen. Ähnlich stellte sich anno 2022 die Lage dar in Schleswig-Holstein (minus 4 Punkte) und im Saarland (minus 7 Punkte). Noch geringer ist das Interesse an Kommunalwahlen, bei denen die Beteiligung meistens zwischen 30 und 50 Prozent schwankt. Stolze 76,6 Prozent machten bei der letzten Bundestagswahl ihr Kreuz. Dennoch irrte der neue Kanzler Olaf Scholz, als er in seiner ersten Regierungserklärung sagte, die „Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes“ hätten sich „für Aufbruch und Fortschritt entschieden“ und also für die von ihm angeführte „Ampel“-Regierung. Tatsächlich vereinigten SPD, Grüne und FDP zwar 52 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich – damit indes nur rund 37 Prozent der Wahlberechtigten. In Nordrhein-Westfalen stützt sich die Regierung von CDU und Grünen nur auf knapp 30 Prozent dokumentierte Zustimmung unter allen wahlberechtigten Bürgern.

Insofern hat es seine Berechtigung, wenn der Jurist Horst Dreier vom „Mehrheitsschein“ spricht und geringe Wahlbeteiligungen für ein Alarmsignal hält: „Da die Sitze eines Parlaments unabhängig von der Wahlbeteiligung und allein mit Bezug auf die abgegebenen gültigen Stimmen verteilt werden, können sich signifikante parlamentarische Mehrheiten bilden, hinter denen nur eine Minderheit der Wahlberechtigten steht.“ Machen wir die Probe aufs Exempel: Bei einer Wahlbeteiligung von 25 Prozent hätte eine Partei, für die rund 12 Prozent der Wahlberechtigten votierten, eine absolute Mehrheit der Sitze und damit eine gewaltige Machtfülle. Spätestens an diesem Punkt hätte sich die Demokratie durch ein urdemokratisches Verfahren entleert.

Was also ist zu tun, um die zentrifugalen Kräfte im liberalen Rechtsstaat einzuhegen? Am schnellsten ließe sich das Problem durch das drastischste Mittel lösen, die Wahlpflicht. Dreier verweist auf eine solche in den demokratisch regierten Ländern Belgien, Australien, Indien. Zur Demokratie freilich gehört auch das Recht, Rechte abzulehnen. Niemand, meine ich, muss sich in einer Demokratie demokratisch engagieren; das Recht auf Schonräume des Unpolitischen gehört zu den zentralen Errungenschaften. Der Soziologe Wolfgang Sofsky schreibt: „Die Verteidigung der Privatheit ist der wirksamste Einspruch des Individuums gegen den falschen Universalismus der Macht.“ Erst recht sollte niemand gegen seinen Willen gezwungen werden, zum Gang der Politik ein Votum abzugeben.

Ein ähnlich probates Mittel gegen die Verdrossenheit scheint mehr direkte Demokratie zu sein. Die Schweiz macht damit gute Erfahrungen. Der Gedanke ist bezwingend: In einem überschaubaren Gemeinwesen – Rousseau befürwortete diese Einschränkung sogar für die gesamte Demokratie – fördert es den Zusammenhalt und die Identifikation, wenn bei konkreten Streitfragen mit unmittelbaren Auswirkungen kein Parlament zwischengeschaltet ist. Auch in Deutschland sollte die Verzagtheit im Umgang mit diesem Instrument zumindest auf föderaler Ebene schwinden. Die Bundesrepublik braucht dringend mehr direkte Demokratie. Wer sie kategorisch ablehnt, misstraut dem einzigen Souverän, den das Grundgesetz kennt, dem Volk.

Die Grenzen des Verfahrens liegen freilich auf der Hand. Direkte Demokratie bedeutet die Zuspitzung politischer Probleme auf ein Ja oder Nein, auf diesen oder jenen Kandidaten. Nicht alles, was strittig ist, verträgt eine solche Polarisierung. Der Volkstribun kann triumphieren, wenn Stimmungen den Takt der Abstimmung vorgeben. Vor allem aber trügt die Illusion, beim Volksentscheid komme das Volk gleichsam urwüchsig zu sich selbst. Auch er ist nicht voraussetzungslos. In den Worten des Politologen Herfried Münkler: „Die direkte Demokratie hat sehr viel höhere Kompetenzvoraussetzungen als die repräsentative Demokratie, die als ein institutionalisierter Rabatt auf Zeitaufwand und Einkommensverzicht der politikpartizipierenden Bürger begriffen werden kann.“ Soll die Stimmabgabe nicht zur Lotterie werden oder zur Laune des Augenblicks, muss der Stimmbürger sich in die Materie einarbeiten.

Im Idealfall geht jedoch auch dem Votum in der repräsentativen Demokratie eine sorgfältige Abwägung voraus. Der informierte, selbstbewusste Wähler ist auch da das Ideal. Faktisch finden wenige Bürger die Zeit, sich mit Wahlprogrammen oder Lebensläufen detailliert auseinanderzusetzen. Zum Kern der Demokratie gehört, dass Wahlmotive die Stimme nicht stärken oder schwächen. Eine Stimme ist eine Stimme, die Motive und Umstände der Wahlentscheidung gehen den Staat nichts an. Dennoch gibt es im angelsächsischen Raum Überlegungen und Experimente mit sogenannten Wählerzulassungsprüfungen. „Wenn Unwissen ein ausreichender Grund ist, Kinder vom Wahlrecht auszuschließen, sollte es auch ein ausreichender Grund sein, um großen Teilen des Wahlvolks das Wahlrecht vorzuenthalten.“ Schreibt zumindest der Philosoph und Politologe Jason Brennan und fordert probehalber eine Epistokratie, eine Herrschaft der Wissenden: Das Schicksal der Menschen dürfe nicht länger in den Händen „unwissender, schlecht informierter, irrationaler, voreingenommener und manchmal unmoralischer Entscheidungsträger“ liegen. Alle Wähler sollten ihre Kompetenz als Wähler in einer Prüfung nachweisen müssen.

Abgesehen von den Problemen der Durchführung – wer etwa will eine solche Prüfung entwerfen, ohne der eigenen Weltanschauung ein Vorrecht einzuräumen, wer sie auf welche Weise bewerten? –, davon ganz abgesehen, widerstreitet eine solche Auslese dem schönsten Versprechen der Demokratie, ihrem edelsten Kern: In ihr kommt die Weisheit der Menge dadurch zum Ausdruck, dass möglichst viele sich an ihr beteiligen und nahezu alle es dürfen. Die Einschränkung auf volljährige Staatsbürger ist sinnvoll, weil Kinder im Stand der Unreife in der Regel nicht über das nötige Urteilsvermögen verfügen. Erwachsene haben es – wie und ob sie davon Gebrauch machen, steht auf einem anderen Blatt. Wer aber strafmündig ist, ist immer auch wahlmündig.

Vielleicht aber trägt neben dem Eindruck, durch die Stimmabgabe nichts bewirken zu können, auch die unkalkulierbare Folge des Votums zur Wahlenthaltung bei. Wer bei der letzten Bundestagswahl die Grünen wählte: Tat er es in der Bereitschaft, womöglich der FDP zur Macht zu verhelfen? So aber ist es dann gekommen. Die wahre Macht wird in den Koalitionsverhandlungen, nicht in der Wahlkabine vergeben. Deshalb plädiert der Politologe Eckhard Jesse für ein „Prämienwahlsystem, wie es in Italien bis vor kurzem bestand und wie es die heutige Politikwissenschaft diskutiert.“ Dann müssen sich bereits vor der Wahl Parteien zu Bündnissen zusammentun, und das stärkste erhält auf jeden Fall eine Majorität der Mandate. Jesse rechnet mit einer „künstlichen Mehrheit von 52,5 Prozent“ für das relativ stärkste Bündnis. Ein solches „verständliches Wahlsystem“ spiegele die „gesellschaftliche Konfliktstruktur“ angemessen wider und verhindere die ungeliebte Große Koalition prinzipiell.

Über den Charme des Exotischen wird das Prämienwahlsystem nicht hinauskommen. Eine nachträglich zum absoluten Sieger aufgehübschte relative Mehrheit sähe sich einem großen Rechtfertigungsdruck ausgesetzt. Und wie verhalten sich die regierenden Bündnispartner am Ende einer Legislatur, wenn Umfragen sie bereits das Heil in neuen Bündnissen suchen lassen müssten? Wie man es dreht und wendet: Wer die Demokratie stärken will, darf sich mit stetig sinkenden Wahlbeteiligungen nicht zufriedengeben und nicht derart rasch zur Tagesordnung übergehen, wie es die Wahlsieger in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und dem Saarland taten.

Demokratie meint Herrschaft des Volkes. Das Volk und nur das Volk ist das Subjekt der Demokratie. Die, wie es das Bundesverfassungsgericht einmal formulierte, „Idee der freien Selbstbestimmung aller Bürger“ ist auf deren wählende Mitwirkung grundsätzlich angewiesen. Und mitwirken will nur, wer mitreden darf. Das Volk muss sprechen. Ebenfalls das Bundesverfassungsgericht nennt darum die Meinungsfreiheit „schlechthin konstituierend“ für die demokratische Staatsordnung.

Ohne eben, wie es bei Luther deftig heißt, dem Volk aufs Maul zu schauen, weiß die Demokratie nicht, wovon sie reden soll. Das lauteste Alarmsignal für die Demokratie ist deshalb die wachsende Zahl jener Bürger in Deutschland, die ausweislich zahlreicher Umfragen die Meinungsfreiheit für bedroht oder bereits eingeschränkt halten. Im vergangenen Jahr gaben nur noch 45 Prozent der Befragten an, die politische Meinung könne frei geäußert werden; seit 1953 waren es nie weniger. Andere demoskopische Befunde weisen in dieselbe Richtung.

Wer Leidenschaft für die Demokratie wecken will, der darf den offenen Meinungsaustausch und dem Schlagabtausch nicht unter Vorbehalt stellen. Wer souveräne Wähler haben will, darf die Bürger nicht einschüchtern mit Sprachregeln, sie nicht moralisch verurteilen, wenn sie vom Pfad des politisch Korrekten abweichen, sie nicht beschimpfen, wenn sie protestieren gegen staatliche Macht. Unteilbar nämlich ist die Würde der Demokratie und der Demokraten.

 

Alexander Kissler

Alexander Kissler

Alexander Kissler studierte Literaturwissenschaften und Geschichte. Er arbeitet im Berliner Büro der NZZ und schrieb zahlreiche Sachbücher, zuletzt "Die infantile Gesellschaft. Wege aus der selbstverschuldeten Unreife".

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