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Chronik der Demontage des Rechtsstaats in Polen

Autor: Dr. Peter v. Feldmann, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin a.D.

 

Polen – der demokratische Rechtsstaat wird weiter demontiert

Erläuterung der Ereignisse im Jahr 2019 und bis zum Inkrafttreten des sogenannten Maulkorbgesetzes am 6. Februar 2020 (gekürzte und für Nichtjuristen verständlichere Fassung meines 9. Berichts zur Rechtsentwicklung in Polen).

© Wiesław Smetek

 

Parlamentswahlen

Nach den Parlamentswahlen am 13. Oktober 2019 wird die politische Entwicklung in Polen weiterhin davon bestimmt, dass PiS im Sejm wieder die absolute Mehrheit erlangt hat[1] und die Regierung bildet[2]. Allerdings besitzt die PiS-Fraktion nur fünf Mandate über der Hälfte der 460 Abgeordneten. PiS wird daher u.U. die Unterstützung der unter der Bezeichnung Konfederacja zusammengeschlossenen rechtsradikalen und völkischen kleinen Parteien mit 11 Abgeordneten benötigen. Von Bedeutung ist ferner, dass zur PiS-Fraktion im Sejm die noch weiter rechtsstehende kleine Partei „Solidarna Polska“[3] mit 17 Abgeordneten sowie die Splitterpartei „Porozumienie“ (Verständigung)[4] mit 18 Abgeordneten gehören. Die Stimmen dieser 35 Abgeordneten sind daher stets für die PiS-Mehrheitsbildung erforderlich.

Neu ist, dass die Kaczyński-Partei ihre absolute Mehrheit in der zweiten Kammer, dem Senat, verloren hat[5]. Dadurch wird die weitere Durchsetzung des PiS-Programms der „guten Wende“, d.h. des Abbaus des liberalen Rechtsstaats zugunsten eines national-autoritären Regimes, der sogenannten vierten Republik, nicht unerheblich behindert:

Nach der Verfassung bedürfen Gesetzesbeschlüsse des Sejms der Zustimmung der zweiten Kammer[6]. Diese hat die Wahl, innerhalb von 30 Tagen entweder die Vorlage ohne Änderungen anzunehmen, Änderungen zu beschließen oder sie insgesamt abzulehnen. Der Sejm kann jedoch mit einfacher Mehrheit die Beschlüsse des Senats ablehnen, sodass die Gesetzesfassung des Sejms nach Unterschrift des Präsidenten in Kraft tritt. Der Senat kann also letztlich nicht die Gesetzgebung der absoluten PiS-Mehrheit im Sejm verhindern. Jedoch hat der Senat als solcher das Gesetzesinitiativrecht, kann also eigene Gesetzesvorlagen in das Gesetzgebungsverfahren des Sejms einbringen. Die Opposition hat inzwischen einen Senator aus ihren Reihen, den Arzt und PO-Politiker Tomasz Grodzki  zum Präsidenten der zweiten Kammer gewählt, sodass nunmehr auch die Opposition ein wichtiges Staatsamt im Verfassungsgefüge der Republik besetzt. Die bisherige Blitzgesetzgebung durch die PiS-Mehrheit in beiden Kammern wird es nicht mehr geben. Abgesehen von der Verzögerung ist die Opposition nicht mehr darauf beschränkt, ihre Meinung zu PiS-Gesetzentwürfen lediglich in den Ausschüssen fachlich untermauert vorzubringen, die stets im Hauruck-Verfahren zurückgewiesen wurden. Die neue Mehrheit ist nunmehr im Standverfassungs- bzw. europarechtswidrigen Gesetzen mit ausführlich begründeten Vorlagen und unter Heranziehung von Experten auch für die Öffentlichkeit deutlich entgegentreten. Dies zeigte sich sogleich beim unten zu erörternden sog. Maulkorbgesetz. Er lud Vertreter der Venedig-Kommission des Europarats[7] nach Warschau ein, die noch rechtzeitig innerhalb der 30-Tage-Frist eine überaus kritische Stellungnahme der polnischen Öffentlichkeit zum PiS-Gesetzentwurf präsentierte.

 

Wahl des Staatspräsidenten

Die PiS-Politik wird gegenwärtig vor allem von der am 10. Mai 2020 bevorstehenden Präsidentenwahl[8] bestimmt sein, für die der jetzige Präsident Duda erneut kandidiert. Alles deutet darauf hin, dass im zweiten Wahlgang für die Opposition die PO-Politikerin Małgorzata Kidowa-Błońska gegen ihn antritt und durchaus nicht von vornherein chancenlos ist.

 

Europäischer Gerichtshof

Urteil gegen die zwangsweise Versetzung eines Drittels der Richter des Obersten Gerichts in den Ruhestand

Der EuGH hatte bereits im Vertragsverletzungsverfahren mit seiner einstweiligen Anordnung vom 19. Oktober 2018  gegen Polen die Neuregelung des PiS-Gesetzes über die Altersbegrenzung der Richter des Obersten Gerichts als gegen Europarecht verstoßende  Zwangsentlassung von Richtern beanstandet. Die PiS-Mehrheit im Sejm war daraufhin diesem Urteil durch eine erneute Gesetzesänderung nachgekommen, sodass die betroffenen Richter einschließlich der Ersten Präsidentin Gersdorf weiter amtieren. Der EuGH hat sodann mit Urteil vom 24. Juni 2019 in der Hauptsache entschieden. In der Begründung wird mit besonderer Klarheit belegt, weshalb die von den Regierungen und den sie tragenden Parteien in Polen und Ungarn vertretenen Grundauffassungen über das Justizwesen europarechtsfeindlich sind. Es heißt dort: „Es ist daran zu erinnern, dass die Union – wie sich aus Art. 49 EUV ergibt, wonach jeder europäische Staat beantragen kann, Mitglied der Union zu werden – aus Staaten besteht, die die in Art. 2 EUV genannten Werte von sich aus und freiwillig übernommen haben, diese achten und sich für deren Förderung einsetzen.  Hiernach beruht das Unionsrecht auf der grundlegenden Prämisse, dass jeder Mitgliedstaat mit allen übrigen Mitgliedstaaten eine Reihe gemeinsamer Werte teilt und anerkennt, diese sie mit ihm teilen …“

In der Sache selbst entschied der EuGH, die Republik Polen habe „dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag  verstoßen, dass sie zum einen vorgesehen hat, die Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter des Obersten Gerichts auf amtierende Richter anzuwenden, die bereits an dieses Gericht berufen worden waren, und zum anderen dem Präsidenten der Republik die Befugnis verliehen hat, den aktiven Dienst der Richter dieses Gerichts über das neu festgelegte Ruhestandsalter hinaus nach freiem Ermessen zu verlängern.

Dieses Urteil des EuGHs hat keine unmittelbare Bedeutung für die polnische Rechtsentwicklung mehr, weil – wie gesagt – die beanstandeten Neuregelungen über die Altersgrenze schon aufgrund der betreffenden einstweiligen Anordnung des EuGHs wieder gestrichen worden waren. Jedoch macht es deutlich, dass zukünftigen Bestrebungen zur Gleichschaltung der Justiz im Allgemeinen und des Obersten Gerichts im Besonderen auch europarechtlich Grenzen gesetzt werden könnten. Denn die Einhaltung des Grundsatzes der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte und Richter ist auch von europäischen Institutionen zu überwachen.

 

EuGH-Urteil zur europarechtlichen Beurteilung des neuen Landesjustizrats und der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts

Nach dem im EU-Recht vorgesehenen sogenannten Vorabentscheidungsverfahren können die nationalen Gerichte beim EuGH anfragen, wie europarechtliche Bestimmungen auszulegen sind, wenn davon nach ihrer Auffassung die Entscheidung bei ihnen anhängiger Rechtssachen abhängt.  Dadurch soll die einheitliche Auslegung des Unionsrechts gewährleistet werden.

Mit seinem Urteil vom 19. November 2019 hat der EuGH in drei Fällen die Fragen der Kammer für Arbeit und Sozialversicherung des Obersten Gerichts im Vorabentscheidungsverfahren beantwortet. Diese betreffen drei über 65 Jahre alte Richter des Obersten Gerichts bzw. des Oberverwaltungsgerichts, die infolge der Ruhestandsregelung im ursprünglichen PiS-Gesetz von Präsident Duda in den Ruhestand versetzt worden waren. Gegen diese Entscheidungen hatten die Betroffenen Rechtsmittel an die Kammer für Arbeit und Sozialversicherung eingelegt. Mit ihren Anfragen an den EuGH wollte die Kammer für Arbeit und Sozialversicherung europarechtlich die Rechtsmäßigkeit, der Bildung des neuen Landesjustizrats (des Richterwahlausschusses),  der Art der Berufung von Richtern für die neue, von der PiS-Gesetzgebung geschaffene Disziplinarkammer des Obersten Gerichtsund und dieser selbst prüfen lassen.

Der EuGH hat in seiner Entscheidung deutlich anklingen lassen, dass er die PiS-Gesetzgebung in diesem Bereich als europarechtswidrig ansieht, d.h. als Verletzung des Anspruchs der Bürger auf effektiven Rechtsschutz durch ein unabhängiges Gericht und unparteiische Richter. Er hat dem Obersten Gerichtshof auf dieser Grundlage vorgegeben, wie er unter Berücksichtigung aller vorliegenden Umstände bei der Bildung des Landesjustizrats und seiner Arbeitsweise sowie und bei der Errichtung der Disziplinarkammer in der Sache zu entscheiden habe.

Die Kammer für Arbeit und Sozialversicherung hat bereits mit Urteil vom 5. Dezember 2019 über den ersten der drei der Anfrage an den EuGH zugrundliegenden Fälle entschieden. Die Begründung des Urteils enthält eine umfassende Gesamtabrechnung mit der PiS-Justizpolitik unter Aufzählung aller entsprechenden Tatsachen. Der Landesjustizrat sei nicht unabhängig, sondern spreche nur “mit der Stimme der Gesetzgebungs- und Exekutivgewalt”.

Aus allen genannten Umständen ergebe sich ferner die „klare und eindeutige Konsequenz, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs kein Gericht im Sinne der europäischen Grundrechtscharta,  der Menschenrechtskonvention und  der polnischen Verfassung“  sei.

 

Sanktionsverfahrens gegen Polen nach Art. 7 Abs.1 EUV

Die Abstimmung über den Antrag der EU-Kommission vom Dezember 2017 an den Europäischen Rat, nach Art. 7 Abs. 1 EUV festzustellen, dass „die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch die Republik Polen“ besteht, ist vom Rat bisher nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden[9]. Mutmaßlich wird dies wegen der kritischen Lage, in der sich Europa gegenwärtig insgesamt befindet, nicht für opportun gehalten[10]. Das Europäische Parlament hat mit seiner Resolution vom 16. Januar 2020 das bisherige schleppende Verfahren scharf kritisiert.

Nach meiner Einschätzung ist auch unter der bevorstehenden deutschen Ratspräsidentschaft kaum mit einem Fortgang des Verfahrens zu rechnen. Es erscheint auch sonst überhaupt nicht sicher, dass die neue EU-Kommission die hartnäckige Politik Frans Timmermanns gegen die rechtsstaatswidrige Entwicklung in Polen für opportun hält.

 

Verfassungstribunal – verfassungsrechtliche Absicherung der PiS-Gesetzgebung 

Ende 2016 war es PiS im Zusammenwirken zwischen der PiS-Gesetzgebungsmehrheit, dem Präsidenten Duda und der (Noch-)Minderheit der von PiS gewählten Verfassungsrichter, durch einen verfassungswidrigen Handstreich gelungen, Julia Przyłębska[11] zur Präsidentin des Verfassungstribunals zu machen. Die absolute Mehrheit von PiS im Sejm hat inzwischen zahlreiche Richterstellen beim Verfassungstribunal   neu besetzen können, nachdem die neunjährige Wahlperiode ihrer bisherigen Inhaber abgelaufen war. Daher ist gegenwärtig nur noch einer der 15 Richter nicht von der absoluten PiS-Mehrheit gewählt.

Besonders skandalös ist die Wahl und Ernennung  von Krystyna Pawłowicz und Stanisław Piotrowicz zu neuen Verfassungsrichtern im Dezember 2019. Die bereits 67 Jahre alte Krystyna Pawłowicz  war bisher PiS-Abgeordnete im Sejm und Mitglied des KRS. Ihre Aussagen sind oft hasserfüllt. Mit ihrer oft grotesken und vulgären Wortwahl, insbesondere auf dem Gebiet der Moral[12] , ist sie Gespött der oppositionellen Presse. Mit ihrer Ernennung dürfte der TK auch seine allerletzte Reputation verloren haben.

Die Personalie des ebenfalls bereits 67 Jahre alten bisherigen Staatssekretärs beim Ministerpräsidenten Stanisław Piotrowicz ist deshalb besonders interessant, weil er in den 1980er Jahren zur Zeit des Kriegsrechts als Staatsanwalt und Mitglied der Vereinigten Polnischen Arbeiterpartei die Anklage gegen Oppositionelle vertrat. Damit wird die PiS-Führung völlig unglaubwürdig, wenn sie die Justizreform gerade damit gegenüber den europäischen Institutionen  und darüber hinaus in aller Welt rechtfertigt, dass die Justiz von Richtern aus der Zeit der Volksrepublik bestimmt werde, was in keiner Weise zutrifft[13].

Es bleibt anzumerken, dass wegen der neunjährigen Wahlperiode der Verfassungsrichter auch zukünftige andere Mehrheiten im Parlament an der PiS-Beherrschung des TK nichts ändern können.

Die Eingangszahlen beim TK sind erheblich zurückgegangen, weil der Vertreter der Bürgerrechte Bodnar und die Opposition keine Anträge mehr stellen, um zu verhindern, dass verfassungswidrige PiS-Gesetze und
-Verwaltungsentscheidungen auch noch verfassungsgerichtlich eingesegnet werden.

Der rechtlichen Absicherung der PiS- Justizpolitik durch das Verfassungstribunal dient u. a. dessen Urteil vom 28. März 2019. Durch eindeutig falsche Auslegung der Verfassung und entgegen der früheren Rechtsprechung des noch nicht von PiS- beherrschen Gerichts wurde die Bildung des neuen Landesjustizrats für rechtmäßig erklärt. Es handelt sich um die Einführung der Wahl der richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses durch das Parlament, d. h. also faktisch durch die dortige PiS-Mehrheit, anstelle der bisherigen, durch die Verfassung vorgeschriebenen Wahl in den Gerichtszweigen.

 

Die PiS-Beherrschung auch des Obersten Gerichts ist kaum mehr aufzuhalten

Die Wahlperiode der Ersten Präsidentin[14] Gersdorf des Obersten Gerichts endet am 24. April 2020. PiS wird es voraussichtlich gelingen, ihren Nachfolger zu bestimmen. Nach der Erhöhung der gesetzlichen Zahl der Richter bis auf 125 durch die PiS-Gesetzgebung hat Präsident Duda aufgrund von Auswahlentscheidungen des PiS-beherrschten Richterwahlausschusses bereits eine große Zahl von neuen obersten Richtern ernannt. Insbesondere sind die neugeschaffenen Kammern für außergewöhnliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten sowie die Disziplinarkammer entsprechend besetzt worden, die Disziplinarkammer vorwiegend mit bisherigen Staatsanwälten. Die neuen Vorschriften über das Wahlverfahren der allgemeinen Richterversammlung des Obersten Gerichts stellen sicher, dass unter den fünf gewählten Kandidaten einer sein wird, der das Vertrauen Kaczyńskis besitzt, sodass er oder sie von Duda ernannt werden kann.  Dies alles ähnelt dem erfolgreichen PiS-Anschlag auf das Verfassungstribunal im Dezember 2016.

 

Das Oberveraltungsgericht – noch nicht von PiS erobert

Die PiS-Gesetzgebung sieht für das NSA dasselbe Muster vor wie für die Übernahme des Obersten Gerichts: Nach dem „Maulkorbgesetz“  wird die Zahl der Richterstellen drastisch erhöht. Dadurch und mit dem entsprechenden Wahlmodus  wird ermöglicht, dass der Nachfolger des gegenwärtigen, allerdings noch bis Anfang 2022 gewählten Präsidenten Zirk-Sadowski, ein PiS nahestehender Richter sein wird.

Von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit der PiS-Justizreform ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2019. Danach ist die Verwaltung des Sejms verpflichtet, die Namen derjenigen Richter bekanntzugeben, die vor der Wahl der richterlichen Mitglieder des Landesjustizrats durch den Sejm die betreffenden Unterstützungslisten für Kandidaten unterzeichnet hatten. Hintergrund des Rechtsstreits ist die Vermutung der Opposition, dass Ziobros Justizverwaltung rechtswidrig den Bewerbungsvorgang gesteuert hatte. Der Sejm weigert sich jedoch, diesem rechtskräftigen Urteil nachzukommen, und hat dagegen das Verfassungstribunal angerufen.

 

Chaos in der polnischen Gerichtsbarkeit

Gericht gegen Gerichte, Richter gegen Richter

Die Politisierung der Justiz entsprechend der PiS-Ideologie hat zu einer tiefen Spaltung der Richterschaft geführt, auf der einen Seite die „neuen“, von der PiS-Mehrheit im Parlament bzw. KRS gewählten, auf der anderen Seite die schon bisher amtierenden „alten“ Richter. Beide Seiten sind bemüht, neben verbalen Auseinandersetzungen durch gerichtliche Entscheidungen die anderen zu delegitimieren, d. h. ihre Berufung in das Richteramt infrage zu stellen. Die eine Seite beruft sich dabei auf den TK, die andere auf den EuGH.

Den Anfang machte im Juli 2019 der neu zum Richter am Obersten Gericht der Kammer für Arbeit und Sozialversicherung berufene Richter Kamil Zaradkiewicz.[15] Er wandte sich durch Gerichtsbeschluss mit einer Anfrage zur Rechtsauslegung an das Verfassungstribunal. Er hatte gesucht und gefunden, dass in einer gewöhnlichen, ihm zur Entscheidung als Einzelrichter übertragenen Sache, ein Richter an der Entscheidung der Vorinstanz mitgewirkt hatte, der noch von dem früheren Richterwahlausschuss ausgewählt worden war. Das Verfassungstribunal soll die Rechtswidrigkeit der Wahl aller vom früheren, noch nicht von PiS beherrschten Richterwahlausschuss gewählten Richter und die Unwirksamkeit ihrer Urteile feststellen. [16]

Dieser Vorstoß war natürlich politisch als Sperrfeuer im laufenden EuGH-Verfahren zu den Anfragen des Obersten Gerichts zur europarechtskonformen Bildung des neuen Landesjustizrats zu sehen.

Nach demselben Muster geht nun aber auch ein oppositioneller Richter gegen den PiS-beherrschten Landesjustizrat und die von ihm gewählten Richter vor. Anlässlich eines zivilen Berufungsprozesses vor dem Bezirksgericht Allenstein stellte der Richter Juszczyszyn fest, dass der Richter der Vorinstanz vom neuen Landesjustizrat gewählt worden war. Es müsse zunächst geklärt werden, ob er überhaupt zum Erlass der Entscheidung erster Instanz berechtigt gewesen sei. Daher sei zu prüfen, ob der neue KRS verfassungs- und europarechtsgemäß gebildet worden sei, woran nach der Entscheidung des EuGHs vom 19. November 2019 Zweifel bestünden. Um diese Zweifel aufzuklären, gab der Richter der Kanzlei des Sejms durch prozessleitende Verfügung auf, die Dokumente hinsichtlich derjenigen Richter vorzulegen, die Wahlvorschläge für die richterlichen Mitglieder des neuen KRS unterstützt hatten. Hintergrund dafür sind die von der Opposition angenommenen Unregelmäßigkeiten in diesem Wahlvorgang, die bereits zu der oben beschriebenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geführt hatten.

Justizminister Ziobro reagierte sofort und machte die Abordnung dieses Richters zum Bezirksgericht Allenstein rückgängig. Die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts hat ihm inzwischen in dem gegen ihn angestrengten Disziplinarverfahren vorläufig auf unbestimmte Zeit die Ausübung seines Amtes untersagt.

 

Der Gipfel des Justizchaos: Verfassungstribunal gegen Oberstes Gericht

Auf Antrag der Ersten Präsidenten des SN Gersdorf fasste am 23. Januar 2020[17] ein aus den Mitgliedern der Kammern für Zivil-, Straf-und Militärsachen zusammengesetzter Spruchkörper einen Beschluss gegen die Hauptbestandteile der PiS-Justizreform. Es wurde entschieden, dass nach den Prozessordnungen die Richterbank rechtswidrig zusammengesetzt ist, „wenn an dem Spruchkörper eine Person beteiligt ist, die für das Amt eines Richters am Obersten Gericht auf Antrag des Landesjustizrats ausgewählt worden ist, der nach den Vorschriften des Gesetzes vom 8. Dezember 2017 gebildet wurde.“

Die Reaktion auf diesen unerhörten Angriff gegen die PiS-Justizreform ließ nur wenige Tage auf sich warten. Mit Beschluss vom 28 Januar 2020 erließ das Verfassungsgericht in voller Besetzung unter Pryzłębskas Vorsitz eine einstweilige Verfügung gegen das Oberste Gericht. Danach wird dem Obersten Gericht die Ausübung seiner Zuständigkeit zum Erlass von Entscheidungen über die Rechtsmäßigkeit der Berufung von Richtern durch den Landesjustizrat und den Staatspräsidenten untersagt. Ferner wird die Anwendung des Beschlusses der vereinigten drei Kammern des Obersten Gerichts vom 5. Dezember 2019 ausgesetzt.

Diese Entscheidung erging auf Antrag des Sejmmarschalls. Sie wird mit der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Tribunals zu Klärung von Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsorganen begründet; zwischen dem Präsidenten und dem Obersten Gericht liege eine solche Kompetenzstreitigkeiten hinsichtlich der Richterberufung vor.

Das alles überschreitet die Rechtsstaatlichkeit bereits in absurder Weise.

 

Disziplinarverfahren gegen Kritiker der PiS-Justizreform

Wie sich aus den Verlautbarungen des von Justizminister und Generalstaatsanwalt eingesetzten Disziplinaranwalts für die allgemeine Gerichtsbarkeit ergibt, hat dieser zahlreiche Disziplinarverfahren gegen Instanzrichter in allen Landesteilen wegen ihrer öffentlichen Kritik an der PiS-Justizreform eingeleitet . Am weitesten fortgeschritten ist das Verfahren gegen den Richter Waldemar Żurek am Bezirksgericht Krakau, der das vorstehend geschilderte Verhalten des Richters Zaradkiewicz kritisiert hatte. Gegen ihn hat der Disziplinaranwalt beim zuständigen Disziplinargericht am 21. Oktober 2019 Anklage erhoben. Żurek wird vorgeworfen, die Würde seines Amtes dadurch verletzt zu haben, dass er in einem Internetportal unter dem Titel „Richter Żurek: Kamil Zaradkiewicz will für die Bürger Chaos bei den Gerichten hervorrufen“ ein politisches Manifest veröffentlicht habe. 

 

Das „Maulkorbgesetz“ – die Krönung der PiS-Justizreform

Das im Dezember 2019 von der PiS-Fraktion im Sejm eingebrachte, am 6. Februar 2020 in Kraft getretene Gesetz „über die Änderung des Gesetzes -Recht des Aufbaus der Allgemeinen Gerichte, des Gesetzes über das Oberste Gericht und verschiedener anderer Gesetze“  ermöglicht zahlreiche neue Maßnahmen gegen eine rechtsstaatliche Justiz. Es dient vor allem der weiteren Einschüchterung der Richterschaft.

Das mit Recht weithin so bezeichnete „Maulkorbgesetz“ war zunächst mit einigen Änderungen in dem üblichen Schnellverfahren im Sejm durchgepeitscht worden. Der Senat hatte jedoch den Entwurf mit einer Mehrheit von 51 gegen 48 Stimmen abgelehnt . Der Sejm hat sodann mit der PiS-Mehrheit das Gesetz endgültig beschlossen.

Der PiS-Gesetzgeber kombiniert Beschränkungen der richterlichen Entscheidungsfreiheit mit neuen Disziplinartatbeständen.

Die Beschränkung der Entscheidungsfreiheit lautet:

„Art. 42a Im Rahmen der Tätigkeit der Gerichte ist unzulässig, die Ermächtigung von Gerichten und Tribunalen, staatlichen Verfassungsorganen sowie Organen zur Kontrolle und zum Schutz des Rechts infrage zu stellen.

Unzulässig ist die Feststellung oder Prüfung der Rechtmäßigkeit der Berufung eines Richters oder seiner aus dieser Ernennung folgenden Ermächtigung zur Erfüllung von Aufgaben im Bereich der Justiz durch ein allgemeines Gericht oder eine andere staatliche Stelle “

Für die disziplinarrechtliche Verantwortung von Richtern gilt:

„Art. 107 „Der Richter unterliegt disziplinarrechtlicher Verantwortung für die Verletzung von Dienstpflichten, insbesondere für:

  • eine offensichtliche und krasse Rechtsverletzung;[18]   
  • eine Tätigkeit oder Unterlassung, die geeignet ist, das Funktionieren der Justiz unmöglich zu machen oder wesentlich zu erschweren;
  • eine Handlung, mit der das Bestehen des Dienstverhältnisses eines Richters oder seine wirksame Berufung infrage gestellt wird;
  • eine politische Betätigung, die mit den Grundsätzen der Unabhängigkeit der Gerichte und der Unparteilichkeit der Richter unvereinbar ist.
  • die Missachtung der Würde des Amts.“

Das Ziel dieser Gesetzgebung ist unter Berücksichtigung der jüngsten Ereignisse: Die Gerichte dürfen keine Kontrolle über die rechtliche Legitimation der schon von PiS beherrschten staatlichen  Institutionen, wie im Justizbereich des Landesjustizrats und des Disziplinarapparats, ausüben und  die Handlungen ihrer Amtsträger nicht kontrollieren.

Was im Übrigen für den einzelnen Richter gelten soll, wird auch für die Richterselbstverwaltung vorgeschrieben:

„Art. 9d Gegenstand von Beratungen des Kollegiums und der Richterselbstverwaltung dürfen keine politischen Angelegenheiten sein; insbesondere sind Beschlüsse untersagt, mit denen die Grundsätze des Funktionierens der staatlichen Institutionen der Polnischen Republik und ihrer Verfassungsorgane erschüttert werden“.

Damit sollen offenkundig die zahlreichen bisherigen Stellungnahmen insbesondere der Allgemeinen Richterversammlungen gegen die PiS-Justizreform zukünftig verhindert werden.

Zu beachten ist aber, dass die Einschränkung der politischen Betätigung von Richtern (Nr.4) im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zurückgenommen worden ist. Während der Gesetzentwurf ursprünglich jegliche politische Betätigung verbieten wollte, ist jetzt die Formulierung der Verfassung (Art. 178 Abs.3) übernommen worden und entspricht damit rechtsstaatlichen Anforderungen

Das „Maulkorbgesetz“ greift aber auch in die Privatsphäre der Richter ein. Richter müssen nach ihrer Berufung gegenüber der Justizverwaltung Erklärungen zu persönlichen Verhältnissen abgeben. Die betreffende Vorschrift lautet:

„Art. 88 a Ein Richter ist zur Abgabe einer schriftlichen Erklärung verpflichtet über

  • die Mitgliedschaft in einem Zusammenschluss oder einem Verein unter Benennung von Namen und Sitz sowie der von ihm ausgeübten Funktionen und die Dauer der Mitgliedschaft;
  • die in einem Organ einer nicht wirtschaftlich tätigen Stiftung ausgeübte Funktion unter Benennung ihres Namens und Sitzes sowie des Zeitraums der ausgeübten Funktion;

3) die Mitgliedschaft in einer politischen Partei vor der Berufung in das Richteramt,[19] auch für die Zeit der Berufsausübung vor dem 29. Dezember 1989, unter Angabe des Parteinamens, der von ihm ausgeübten Funktionen sowie der Zeitdauer der Mitgliedschaft.“[20]

 

Die Erklärungspflicht umfasst auch jegliche spätere Änderung der betreffenden Verhältnisse. Die Erklärungen werden amtlich veröffentlicht.

Auch hier bedarf es keiner näheren Erläuterung, dass mit einer solchen, Überwachung des außerdienstlichen Verhaltens der Richterschaft  vor allem ein Abschreckungseffekt vor jeglicher gesellschaftlicher Betätigung, insbesondere in oppositionellen Richterbünden,  bezweckt wird, so dass nur linientreue Richter eine Karrierechance haben.

 

Zusammenfassung und Ausblick

Mit dem sog. Maulkorbgesetz ist die PiS-Justizreform im Bereich der Gesetzgebung praktisch abgeschlossen. Sie ist auch weitgehend schon vollzogen:

– Das Verfassungstribunal ist durch die von PiS gewählten Richter und eine der PiS-Politik treuen Präsidentin besetzt. Seine Urteile im politischen Bereich unterstützen offenkundig die PiS-Politik.

– Die Eroberung des Obersten Gerichts wird durch die bevorstehende Berufung eines PiS-nahestehenden Ersten Präsidenten sowie durch die Aufstockung des Gerichts auf 125 Richterstellen und die Errichtung der beiden neuen Kammern fortgesetzt werden.

– Gesetzliche Voraussetzungen für die Gleichschaltung des Oberverwaltungsgerichts gelten bereits.

– Die Justizverwaltung unter Justizminister Ziobro hat erfolgreich begonnen, mit einer entsprechenden Kaderpolitik die Berufung und Beförderung von Richtern zu steuern. Mit dem neuen Disziplinarrecht kann sie jederzeit gegen nicht linientreue Richter vorgehen und damit auch die Richterschaft insgesamt einschüchtern.

– Darüber hinaus ist Ziobro in der Lage, missliebige rechtskräftige Entscheidungen – auch der noch nicht von PiS- besetzten Kammern des Obersten Gerichts – mit der von der PiS-Gesetzgebung eingeführten außergewöhnlichen Klage zu beseitigen.

Nur Europa, die EU-Kommission, der EuGH und der Europäische Rat könnten dieser Entwicklung auf der Rechtsebene entgegensteuern.

Jedoch ist mit der europarechts- und verfassungswidrigen Justizreform lediglich die Grundlage dafür geschaffen worden, die eigentlichen Ziele der PiS-Politik zur autoritären Umgestaltung der Gesellschaft und des Staates durchzusetzen. Ihr stehen als Opposition nicht nur die Mehrheit im Senat und die anderen politischen Parteien, sondern eine Zivilgesellschaft mit einer starken privaten Presse und privaten Rundfunk- und Fernsehsendern sowie die von der Opposition beherrschten Kommunalverwaltungen der Großstädte gegenüber. Erheblichen Widerstand leisten auch ein großer Teil der Richterschaft und ihre Verbände[21].

Es bleibt daher weiterhin offen, ob es der Kaczyński[22]-Partei auf längere Sicht gelingen kann, Polen in einen autoritären Staat mit demokratischer Fassade zu verwandeln.

 

Fußnoten:

[1] Wahlergebnis der Parteien bzw. Wahlbündnisse nach dem Listenwahlrecht in Prozent und Zahl der Mandate: PiS 43,59 % 235; Koalicja Obywatelska (Bürgerplattform bestehend aus Platforma Obywatelska und Nowoczesna) 47,40 134; Lewica (Linke bestehend aus SLD und Razem) 12,56%; 49 PSL (traditionelle Bauernpartei) 8,33%, 30; Konfederacja (Bündnis rechtsradikaler Splitterparteien) 6,81 11

[2] In der Zusammensetzung der Regierung unter dem Ministerpräsidenten Morawiecki hat sich wenig verändert; Ziobro ist weiterhin Justizmister, Czaputowicz Außenminister.

[3] Parteivorsitzender Justizminister Ziobro

[4] Parteivorsitzender Bildungs- und Wissenschaftsminister Gowin

[5] Von den in einem  Mehrheitswahlrecht neugewählten 100 Senatoren gehören 48 der PiS-Partei an; eine weitere Senatorin ist ihr zuzurechnen; die anderen 51 Sitze verteilen sich auf folgende Gruppierungen: Koalicja Obywatelska 43, PSL 3, SLD 2  und 3 mit der Opposition sympathisierende Senatoren..

[6] Art. 121, 122 Abs.1

[7] vom Europarat gebildete ständige Kommission von Verfassungsexperten zur Förderung einer rechtsstaatlichen Verfassungsentwicklung in Europa und darüber hinaus, die in Venedig ihre Sitzungen abhält

[8] Die Präsidentenwahl ist eine reine Verhältniswahl. Es gewinnt derjenige, der im ersten Wahlgang über 50% der Stimmen erhält. Erreicht kein Kandidat 50%, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplazierten statt.

[9] Es hat lediglich mehrere Anhörungen im Rat zur Rechtsstaatlichkeit in Polen gegeben; mit seiner Resolution vom 16. 1.2020 hat das EU-Parlament das bisherige schleppende Verfahren nach Art. 7 EUV scharf kritisiert.

[10]Dasselbe dürfte für das entsprechende Verfahren gegen Ungarn gelten, welches das europäische Parlament eingeleitet hat.

[11] Es verwundert nicht, dass sich nach Pressemeldungen Przyłębska, Ehefrau des polnischen Botschafters in Berlin, regelmäßig mit Kaczyński und dem Premier Morawiecki trifft, was lediglich insoweit dementiert worden ist, dass es sich nur um private Treffen handele.

[12] So verwandte sie kürzlich in einer Sendung des rechtsradikalen klerikalen Senders Radio Marija folgende Schimpfworte gegen Homosexuelle: „sexuell gestörte Personen“, „ Kranke, die geheilt werden müssen“, „aggressives lesbisch-schwules Milieu“,  „Abgesandte des Teufels, des Bösen, des Hasses, der größten Abscheulichkeit, die man sich vorstellen kann“.

[13] Der Glaubwürdigkeit der diesbezüglichen PiS-Propaganda zur Rechtsfertigung der Justizreform wird auch dadurch erschüttert, dass Przyłębska selbst -wie die Presse inzwischen herausgefunden hat, 1987 durch den damaligen kommunistischen Staatsrat zur Richterin berufen wurde.

[14] Der Gerichtspräsident nach deutschem Sprachgebrauch heißt nach der polnischen Verfassung „Erster Präsident“ (Pierwszy Prezes). Die Kammervorsitzenden heißen „Präsidenten“ (das Wort „Prezes“ entspricht eher dem deutschen „Vorsitzender“, während „Prezident“ den Staatspräsidenten und die Bürgermeister der Großstädte bezeichnet)

[15] Diesen Namen sollte man sich merken. Z. hatte bei seiner Kandidatur im KRS die PiS-Moralhüterin Krystiyna Pawłowicz gegen sich, weil er geäußert haben soll, die gleichgeschlechtliche Ehe sei mit der Verfassung vereinbar. Justizminister Ziobro erschien persönlich in der KRS-Sitzung um seinen Schützling mit dem Argument durchzubringen, dieser halte an dieser Äußerung nicht mehr fest. Es wäre keine Überraschung, wenn Z. Kandidat für den Ersten Präsidenten des SN wird.

[16] Die Entscheidung des Verfassungstribunals steht noch aus.

[17] Gerade noch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Maulkorbgesetzes, wonach solche Entscheidungen disziplinarrechtlich geahndet werden können, wie unten im Einzelnen ausgeführt wird.

[18]

[19] Nach Art. 178 Abs. 3 der Verfassung dürfen Richter keiner politischen Partei oder Gewerkschaft angehören.

[20] Die ursprünglich im Entwurf aus dem Hause Ziobro noch enthaltene weitere Nr. 4 lautete: „die Führung eines Portals, einer Internetseite oder von Aktivitäten auf Internetportalen, die die Eröffnung eines Benutzerkontos -auch anonym oder unter einem Pseudonym- ermöglichen, falls das Portal, die Seite oder die Betätigung öffentliche Angelegenheiten berührt, unter Benennung des Namens des Portals, der Seite oder des Netzes sowie der Namen und Pseudonyme, unter denen der Richter auftritt.“ Das ging sogar den PiS-Abgeordneten zu weit.

 

[21] So fand am 11. Januar 2020 in Warschau eine Demonstration gegen das „Maulkorbgesetz“ mit  einigen Tausend Teilnehmern statt, darunter vielen Richtern in Robe (Motto: „Marsch der 1000 Roben“) mit der Ersten Präsidentin des SN Gersadorf an der Spitze..

[22] Der Stratege Kaczyński selbst hält dafür zwölf Jahre, d. h. drei Legislaturperioden für erforderlich.

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