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Deutsche Justiz im besetzten Polen 1939-1945

Deutsche Justiz im besetzten Polen 1939-1945

“Deutsche Justiz im besetzten Polen 1939-1945”

24.05, 18.00 | Pariser Platz 4A, 10117 Berlin | Anmeldung: https://forms.gle/Bs1Vqxm3C2hgHY2m8

Vortrag von Dr. Konrad Graczyk mit anschließender Podiumsdiskussion, an welcher zusätzlich Prof. Bogdan Musiał und Mateusz Fałkowski als Moderator teilnehmen werden.

Die Veranstaltung wird von der Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit finanziell unterstützt.

Im Jahr 1939 wurden strafrechtliche Sondergerichte in den durch die Wehrmacht besetzten polnischen Gebieten gebildet. Ihre Errichtung im eroberten Gebiet wurde vorher geplant. Ein Sondergericht bildete ursprünglich eine Einrichtung beim Chef der Zivilverwaltung. Die Rechtsgrundlage der Gründung der Sondergerichte im besetzten Polen waren Verordnungen des Oberbefehlshabers des Heeres sowie des Oberbefehlshabers der Armeen.

Bei der Besetzung und der Verfahrensweise der neu gebildeten Sondergerichte wurden die NS-Sondergerichte von 1933 als Vorbild herangezogen, jedoch mit entsprechenden Änderungen, die auf Nichtbestehen der ordentlichen Justiz, Bestehen der Okkupationsmilitärverwaltung und Durchführung der Teilung des polnischen Staatsgebiets in die eingegliederten Ostgebiete und das Generalgouvernement zurückzuführen sind. Später wurden noch andere deutsche Gerichte eingeführt. Die deutsche Gerichte wandten nur deutsches Strafrecht an, was mit der Nichtbeachtung der Landesgesetze (des polnischen Rechts) verbunden war und eine Verletzung des Völkerrechts darstellte.

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