Ein eigener Gedenkort für die Opfer des deutschen Vernichtungskrieges in Polen kann endlich Realität werden.
Vor rund dreißig Jahren, am 17. Juni 1991 kam es zur Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. In der Präambel des Nachbarschaftsvertrags wurde das Bestreben ausgedrückt, die leidvollen Kapitel der Vergangenheit abzuschließen und an die guten Traditionen und das freundschaftliche Zusammenleben in der jahrhundertelangen Geschichte Deutschlands und Polens anzuknüpfen.
Erst der europäische Umbruch, die friedlichen Revolutionen der Jahre 1989/90 schufen die Voraussetzungen für eine neue, positive deutsch-polnische Nachbarschaft. Ein Umbruch, für den die polnische Massenbewegung der Solidarność eine entscheidende Voraussetzung war. Politiker aus unterschiedlichen politischen Lagern, Intellektuelle, ehemalige Oppositionelle und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft waren gewillt, den Inhalt des Nachbarschaftsvertrages mit Leben zu füllen. Eine entscheidende Hypothek gab es dabei. Auf polnischer Seite standen die Folgen des nationalsozialistischen Vernichtungskrieges, die millionenfache Ermordung und Versklavung von Polen unauslöschlich vor Augen. Auf deutscher Seite wuchs das Bewusstsein dafür.
Ohne die symbolische Anerkennung dieser Schuld, eines sichtbaren Zeichens des Gedenkens und der Erinnerung, würde dem Anspruch aktueller und künftiger deutsch-polnischer Partnerschaft eine entscheidende Grundlage fehlen. Mit diesem Zeichen würden Deutsche zum Ausdruck bringen, dass sie dessen eingedenk sind, was Staatsbürgern der II. Polnischen Republik von Deutschen im Namen Deutschlands angetan wurde. So drückte es der langjährige Direktor des Deutschen-Polen Institus Dieter Bingen aus. Polnische Bürger, zu denen Juden, Ukrainer und Belarusen ebenso zählten. Dem Mordterror der Nationalsozialisten fielen in Ausnahmen auch polnische Staatsbürger deutscher Abstammung zum Opfer.
Über die Jahre hinweg, gab es immer wieder Stimmen, die an eine solche Hypothek und ihre Einlösung erinnerten. So auch der kürzlich verstorbene Froben Dietrich Schulz, Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft in Franken und Mitglieder der 2000 gegründeten deutsch-polnischen Kopernikus-Gruppe. Der Vorkämpfer der deutsch-polnischen Versöhnung Władysław Bartoszewski plädierte 2011 eindringlich für ein Polendenkmal in Berlin. Diese Stimmen blieben zunächst jedoch ohne größere Wirkung.
Bis im November 2017 eine Initiative an die Öffentlichkeit trat, die für die polnischen Opfer einen Gedenkort als sichtbares Zeichen forderte. Sie wurde von dem Stadtplaner und ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung Florian Mausbach angestoßen. Nach seiner Überzeugung musste dieser Ort, die Kraft und die Eindringlichkeit eines Denkmals besitzen, sachliche Informationen vermitteln und Begegnung ermöglichen. Mitinitiatoren waren auch die ehemalige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth und der ehemalige Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Thierse, der Direktor der Topographie des Terrors Prof. Dr. Andreas Nachama und der damalige Direktor des Deutschen Polen-Instituts Prof. Dr. Dieter Bingen. Über siebzig weitere Unterstützer folgten.
Es gelang der Initiative, eine breite öffentliche Auseinandersetzung über den Vorschlag zu befördern, Im Deutschen Bundestag, der über den Erfolg einer solchen Initiative entscheiden musste, wuchs die Zahl der Befürworter.
Nach breiten Debatten in Fachkreisen, Medien und in der Politik, die um ein würdiges Gedenken rangen und die bereits an anderer Stelle ausführlich dokumentiert wurden, stellten zwei Bundestagsbeschlüsse im Herbst letzten Jahres die Weichen für die kommenden Schritte. „Spät aber nicht zu spät“, kommentierte Dieter Bingen die Beschlüsse. Am 7. Oktober stimmte eine Mehrheit des Deutschen Bundestags für die Einrichtung eines Dokumentationszentrums „für die Opfer des Deutschen Vernichtungskrieges in Europa, als Ort der Erinnerung, der Information und des Dialogs“.
Der zweite Beschluss vom 30. Oktober war einem eigenen Gedenkort für Polen gewidmet, welcher Elemente des Mahnens, Gedenkens, der Information und des Dialoges vereinigen solle. Das Wort Denkmal tauchte in der Entschließung nicht auf. Sehr wohl aber in der Rede des Bundestagsabgeordneten Manuel Sarrazin, dem Sprecher für Osteuropapolitik der Bündnisgrünen Fraktion. Die Fraktion der Bündnisgrünen stand von Beginn an geschlossen hinter dem Antrag. Eine Reihe ihrer Politiker hatte entscheidenden Anteil daran, dass es zu einer fraktionsübergreifenden Verständigung kam, die bei der Abstimmung zu einer breiten Mehrheit führte. Lediglich die AfD enthielt sich. Mit diesen politischen Entscheidungen ist ein ehrgeiziger Zeitplan verbunden.
Im neuen Jahr, am 10. Februar 2021 konstituierte sich unter der Federführung des Auswärtigen Amtes und dem Vorsitz von Rolf Nikel (von April 2014 bis Juni 2020 deutscher Botschafter in Polen) eine deutsch-polnische Expertenkommission. Bis zum Spätsommer, das heißt noch rechtzeitig vor den Bundestagswahlen, soll die Kommission eine abgestimmte Konzeption zur Gestaltung, zum Ort und zu den Funktionen eines „sichtbaren Zeichens“ eines Gedenkortes für Polen vorlegen. Eine Konzeption, die dann auch Bestandteil des Koalitionsvertrages einer künftigen Regierungsmehrheit werden könnte. Damit rückte eine Realisierung des Vorhabens in der nächsten Legislaturperiode in greifbare Nähe. Parallel dazu soll eine weitere Kommission an dem Konzept eines übergreifenden Dokumentationszentrums für die Opfer des deutschen Vernichtungskrieges arbeiten.
Der Kommission, die sich mit dem Gedenkort Polen befasst, gehören eine Reihe von Osteuropahistorikern, Vertretern des Deutschen Historischen Instituts und von Einrichtungen der deutsch-polnischer Zusammenarbeit an wie dem Deutschen Polen-Institut, der Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit, dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk und der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung. Dazu kommen Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen des Bundes und des Landes Berlin, die mit der Umsetzung einer solchen Konzeption betraut sein werden. Die Verantwortung für die Ortswahl und die Gestaltung des Gedenkortes liegt in deutschen Händen, soll aber in enger Kommunikation mit polnischen Partnern erfolgen. Mit Jan Oldakowski, Piotr Cywiński, Andrzej Chwalba und Jan Rydel begleiten vier namhafte polnische Historiker die Arbeit der Kommission.
Für die inhaltliche Unterstützung beider Vorhaben, des übergreifenden Dokumentationszentrums und des Gedenkortes Polen, wurden zwei Projektgruppen mit je vier Mitarbeitern geschaffen, deren Arbeit sich ergänzen und verschränken soll. Damit wird das ursprüngliche Entweder-oder nicht in einem zweifelhaften Kompromiss aufgelöst, sondern es werden zwei ambitionierte Vorhaben verfolgt, die jenseits aller befürchteten Konkurrenz ein künftiges Miteinander ermöglichen könnten.
Der erfahrene Diplomat Rolf Nikel an der Spitze der Expertenkommission gab sich in ersten Interviews und Stellungnahmen optimistisch. Ihm sei bewusst, welch schwierige Aufgabe auf ihn und die Mitglieder der Expertenrunde warte. Er sprach von einem Fahrplan für die Kommissionsarbeit, in der Fragen der Gestaltung, des Ortes und der künftigen rechtlich-institutionellen Verortung zu behandeln seien.
Am 25. Februar 2021 lud die Senatskanzlei Berlin gemeinsam mit dem Verlag edition.fotoTAPETA zu einer online-Diskussion ein, welche den Aufgaben der Kommission gewidmet war. An der Diskussion nahmen Dieter Bingen, Manfred Kühne, Leiter der Abteilung Städtebau und Projekte in der Senatsverwaltung für Städtebau und Wohnen, Rolf Nikel und die Historikerin und Museumskuratorin Zofia Wóycicka vom Deutschen Historischen Institut Warschau teil. Der Tagesspiegel-Redakteur Christoph von Marschall, moderierte das Gespräch.
Dieter Bingen nutzte seinen Auftritt für ein leidenschaftliches Plädoyer für die ursprünglichen Anliegen und Ziele der Denkmalsinitiative von 2017. Ausgangspunkt sei das Moment des unfassbaren Zivilisationsbruches, in dem was Deutsche ihren polnischen Nachbarn angetan hätten. Entsetzen darüber und eine Scham, welche auch die nachgeborenen Generationen erreiche. Das Eingedenk sein dessen, müsse sich nicht in einem monumentalen Denkmal äußern, könne aber in der Geste des Verneigens vor den Opfern, des Gedenkens an ihre Schicksale, Symbole und Elemente moderner Denkmalskultur in sich aufnehmen. Jedes Denkmal bedeute die Reduktion von Komplexität des Geschehens und bedürfe darum der zusätzlichen Information, der historischen Aufklärung.
Hier griff Bingen eine Formulierung von Rolf Nikel auf, der von zwei notwendigen Wesenskernen des Gedenkortes sprach, die miteinander zu verbinden seien. Verneigung und Empathie sowie Aufklärung und Dialog. Das Eine ohne das Andere sei nichts. Beide zusammen seien alles. Bei der Frage nach dem angemessenen Ort trat Bingen dafür ein, den Anhalter Bahnhof nicht vorschnell aufzugeben. Die Erinnerung an den Hitler-Stalin Pakt sei in Polen höchst lebendig und mit diesem Platz verbunden. Alle Argumente, die ursprünglich für den Anhalter Bahnhof sprachen, seien bislang nicht entkräftet. Die Dichte historischer Erinnerungsorte an diesem Platz, müsse man nicht negativ deuten. Das Zentrum für Flucht, Vertreibung, Versöhnung als Gegenüber und die Nähe der NS-Kommandozentralen spiegelten die Komplexität der Realgeschichte wider.
Im Übrigen, so betonte er, gäbe es ein freies trapezförmiges Grundstück, direkt neben dem Seiteneingang des Anhalter Bahnhofs, aus dem damals Ribbentrop und Molotow schritten. Nach der grundsätzlichen Einigung über Gestaltung und Ort, gälte es in Ausschreibungen die besten Architekten und Künstler zu gewinnen. Von deren Arbeit würde das Gelingen dann wesentlich bestimmt. Gestaltung und Ort bedingten einander, ließen sich aber nicht beliebig kombinieren. Natürlich müsse man auch offen für andere mögliche Orte sein.
Von der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Berlin wurde ein Gelände in der Nähe des Hauptbahnhofes in Moabit zur Sprache gebracht. Die Freifläche eines ehemaligen preußischen Gefängnisses weist in die deutsch-polnische Geschichte zurück. In den Revolutionsmonaten 1848 wurden dort polnische Freiheitskämpfer aus ihren Zellen befreit.
Manfred Kühne unterstrich die Erfahrung Berlins, wenn es um Standorte, Planungen und die Realisierung von Gedenkorten gehe. Man habe immerhin das Erbe von zwei deutschen Diktaturen zu betreuen und würde sich in der Realisierungsphase auch dieser Aufgabe stellen.
Christoph von Marschall fragte Zofia Wóycicka nach polnischen Reaktionen auf die Initiative und den Stand, der jetzt erreicht wurde. Sie erläuterte, dass dem Verwundern über das lange Zögern und die große Verspätung, Genugtuung gefolgt sei. Einzelne Stimmen, es gehe nur um eine erneute deutsche Finte, gäbe es immer. Die große Zustimmung überwiege.
Von Teilnehmenden auf die Arbeitsschritte der Kommission angesprochen, unterstrich Rolf Nikel die Offenheit für Vorschläge und Argumente von außen für den weiteren Arbeitsprozess, ohne dabei die Schlachten von gestern noch einmal zu schlagen. Die beiden Arbeitsgruppen im Auswärtigen Amt hätten unterstützende, dienstleistende Funktion, seien als eine Art Arbeitsmuskel zu betrachten. Sich selbst wolle er vermittelnd, in der Rolle eines ehrlichen Maklers sehen. Wichtig, fast noch wichtiger als die physische Verortung des Gedenkortes, sei seine später institutionell-rechtliche Verortung in einer adäquaten Trägerstruktur.
Die edition.fotoTAPETA brachte den Essay Dieter Bingens „Denk Mal an Polen. Eine deutsche Debatte“ heraus. Die dort geäußerten Gedanken und Vorschläge bildeten die Grundlage seines Plädoyers auf der Konferenz. Als Unterstützer und Begleiter der Initiative kann ich seine Position und seine Hoffnungen nur teilen. Es wird in den nächsten Monaten darauf ankommen, die letzten Hürden bis zur Realisierung des Projektes zu nehmen.
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